Ist virtuelles Home Staging in der Schweiz rechtlich erlaubt
Ja, unter einer einfachen Bedingung: Transparenz. Ein Objekt mit virtuellem Home Staging zu präsentieren ist zulässig, solange das Inserat klar vermerkt, dass die Räume virtuell möbliert sind.
Die Sorge, die Käuferschaft zu täuschen
Viele Maklerinnen zögern beim virtuellen Möblieren, aus Angst, unlauter zu wirken.
Wer ein leeres Objekt nach einem möblierten Inserat entdeckt, kann sich getäuscht fühlen.
Unklare Angaben schaden dem Vertrauen und dem Ruf des Maklerbüros.
Ohne klare Regel bleibt Unsicherheit, was erlaubt ist und was nicht.
Die Regel ist einfach: klar kennzeichnen
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt irreführende Angaben zu einem Objekt. Ein deutlicher Hinweis auf das virtuelle Home Staging genügt, um lauter und rechtlich sauber zu bleiben.
UWG-konform
Ein klarer Hinweis erfüllt die Anforderung der Lauterkeit.
Transparent
Die Käuferschaft weiß, dass die Möblierung virtuell ist.
Vertrauensbildend
Offenheit stärkt den Ruf statt ihn zu gefährden.
Einfach umzusetzen
Eine kurze, kopierbare Zeile im Inserat genügt.
So funktioniert es
Virtuell möblieren
Erzeugen Sie das Home-Staging-Bild.
Hinweis einfügen
Vermerken Sie klar die virtuelle Möblierung.
Lauter publizieren
Das Inserat bleibt transparent und UWG-konform.
Was das UWG verlangt
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt in Artikel 3 irreführende Angaben über Waren oder Leistungen. Auf ein Immobilieninserat übertragen bedeutet das: Die Darstellung darf nicht den falschen Eindruck erwecken, ein leeres Objekt sei möbliert übergeben.
Kein Schweizer Text verbietet bearbeitete Fotos ausdrücklich. Entscheidend ist, dass die Bearbeitung nicht täuscht. Ein klarer Hinweis auf das virtuelle Home Staging räumt genau dieses Risiko aus.
Ein kopierbarer Hinweis
Eine kurze Zeile im Inserat reicht, zum Beispiel: Die Innenräume wurden virtuell möbliert und dienen der Veranschaulichung. Der tatsächliche Zustand kann abweichen.
So bleibt die Erwartung der Käuferschaft realistisch, und die Besichtigung führt nicht zu Enttäuschung. Transparenz ist hier zugleich rechtliche Absicherung und Vertrauensfaktor.
Bereit, Ihre Immobilie ins beste Licht zu rücken?
Kostenlos testen. Keine Kreditkarte erforderlich.
Häufige Fragen
Ist virtuelles Home Staging in der Schweiz rechtlich erlaubt?
Muss ich das virtuelle Home Staging im Inserat angeben?
Wie formuliere ich den Hinweis am besten?
Ebenfalls entdecken
Virtuelles Home Staging in der Schweiz
Virtuelles Home Staging mit KI für Schweizer Maklerinnen und Makler. Möblieren Sie leere Räume ab einem einzigen Foto, bereit für Homegate und ImmoScout24, ohne Fotografenkosten pro Raum.
Mehr erfahrenWas kostet virtuelles Home Staging in der Schweiz
Was kostet virtuelles Home Staging in der Schweiz? Vergleich mit Fotograf und physischem Staging, in CHF. Ein Monatsabo statt Kosten pro Raum, für Maklerinnen und Makler.
Mehr erfahren